Am 25. Mai trat die EU-Datenschutzgrundverordnung vollständig in Kraft. Manche Äußerungen Ende Mai ließen einem dann aber schon die Fragezeichen über dem Kopf erscheinen.
Da schrieb also der eine von "immerhin zwei Jahren Vorbereitungszeit" und klaren Anforderungen seit 2016. Das ist tatsächlich nicht der Fall gewesen. Viele Passagen der Datenschutzgrundverordnung sind eher offen formuliert, sie müssen durch nationale Gesetze und Verordnungen oder Ausführungsbestimmungen konkretisiert werden, um im Alltag einheitlich angewendet zu werden.